Abzüge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus beton.wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei Nichteinhaltung von Anforderungen aus dem Bauvertrag werden nach fast allen Straßenbauvorschriften A. finanzieller Art vorgenommen, wie z. B. nach der Z…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Bei Nichteinhaltung von Anforderungen aus dem Bauvertrag werden nach fast allen Straßenbauvorschriften A. finanzieller Art vorgenommen, wie z. B. nach der [[ZTV Beton-Stb]] bei Unterschreitung der vereinbarten Betondruckfestigkeit, der vereinbarten Einbaudicke, Überschreitung der zulässigen Abweichungen für die Ebenheit der Deckenoberfläche.
Bei Nichteinhaltung von Anforderungen aus dem Bauvertrag werden nach fast allen Straßenbauvorschriften Abzüge finanzieller Art vorgenommen, wie z. B. bei Unterschreitung der vereinbarten Betondruckfestigkeit, der vereinbarten Einbaudicke, Überschreitung der zulässigen Abweichungen für die Ebenheit der Deckenoberfläche.

Aktuelle Version vom 29. Januar 2015, 17:20 Uhr

Bei Nichteinhaltung von Anforderungen aus dem Bauvertrag werden nach fast allen Straßenbauvorschriften Abzüge finanzieller Art vorgenommen, wie z. B. bei Unterschreitung der vereinbarten Betondruckfestigkeit, der vereinbarten Einbaudicke, Überschreitung der zulässigen Abweichungen für die Ebenheit der Deckenoberfläche.