Abreißfestigkeit

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Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • Haftzugfestigkeit als Maß für die Adhäsion zwischen zwei Schichten (physikalische Kräfte im Grenzflächenbereich) und
  • Oberflächenzugfestigkeit als Maß für die Kohäsion innerhalb eines Materials (Bindungskräfte zwischen Atomen bzw. zwischen Molekülen innerhalb eines Stoffs).

Aufgrund des angewendeten Prüfverfahrens (siehe unten) kann die Abreißfestigkeit als Sammelbegriff bzw. als Kombination beider Festigkeiten betrachtet werden.
Die Abreißfestigkeit z. B. einer Betonoberfläche ist ein wichtiges Beurteilungskriterium dafür, ob eine

erfolgen kann.
Im Abreißversuch gemäß DIN EN 1542 bzw. DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) - Teil 4: Prüfverfahren" wird die "Haftfestigkeit" als Widerstand ermittelt, den eine Beschichtung oder eine oberflächennahe Baustoffschicht auf Grund ihres Haftvermögens einer mechanischen Trennung vom Untergrund entgegensetzt. Die Messung der Abreißfestigkeit erfolgt mit Hilfe eines mit Reaktionsharz aufgeklebten Stahlstempels, der durch ein Zugprüfgerät senkrecht zum Untergrund abgezogen wird. Dabei kann der Bruch bzw. Abriss im Beton (Kohäsionsbruch), in der Klebefuge oder an der Grenzfläche Kleber/Beton (Adhäsionsbruch) oder in Kombinationen davon auftreten.
Ist ein Versagen in der Klebefuge (laut ZTV-ING mehr als 25 % Abrissfläche in der Klebefuge) zu erkennen, darf der gemessene Wert, der unter den Anforderungen liegt, nicht zur Berechnung der Haftfestigkeit verwendet werden.
Der gemessene Wert ist also zum Teil eine Kombination aus Haftzugfestigkeit und Oberflächenzugfestigkeit. Die ZTV-ING bezeichnet die gemäß DIN EN 1542 gemessene "Haftfestigkeit" entsprechend der Versuchsdurchführung übergreifend als "Abreißfestigkeit".

Literatur