Außenputz

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Regenschutz nach DIN 4108 und zusätzliche Anforderungen an Putz nach DIN 18550-1

Auf Außenflächen aufgebrachter Putz. Er muss witterungsbeständig sein, d.h. insbesondere der Einwirkung von Feuchtigkeit und wechselnden Temperaturen widerstehen. Bei den Anforderungen an den Außenputz wird unterschieden in:

- Außenwandputz über dem Sockel,

- Außensockelputz,

- Kellerwand-Außenputz,

- Außendeckenputz.

Für diese Anforderungen sind in DIN 18 550 bewährte Putzsysteme aufgelistet. Werden davon abweichende Putzsysteme gewählt, ist ein besonderer Eignungsnachweis erforderlich.

Hinsichtlich des Regenschutzes wird entsprechend den Beanspruchungsgruppen nach DIN 4108, Teil 3 zusätzlich zwischen "wasserhemmenden" und "wasserabweisenden" Putzsystemen unterschieden.

Die Wasserdampfdurchlässigkeit der Putze muss auf den Wandaufbau abgestimmt sein, damit keine Kondensation im Bauteilinnern auftritt.

Auf Mauerwerk nach DIN EN 1996 und auf Wänden aus Beton mit dichtem Gefüge ist kein besonderer Nachweis der Wasserdampfdurchlässigkeit erforderlich, wenn Putz nach DIN 18 550 aufgebracht wird. In anderen Fällen ist ein Nachweis nach DIN 4108 zu führen.

Ein Sonderfall der Außenputze sind Wärmedämmputze.