Imprägnierung

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Schutzmaßnahme für saugfähige Oberflächen, deren Wirkung auf dem Eindringen einer dünnflüssigen Substanz in die äußeren Porenräume des Untergrunds beruht. Man unterscheidet nicht filmbildende und filmbildende (s < 0,05 mm) sowie hydrophobierende und verfestigende Imprägnierung. Letztere sind nur mit Hilfe von Acrylharzlösungen oder verdünnten Epoxidharzsystemen herzustellen, nicht aber mit Silikonprodukten. Eine Anwendung der Imprägnierung ergibt sich im Straßenbau, wenn die Fahrbahndecken-Oberfläche in besonderen Fällen imprägniert werden soll. Dann ist das „Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton“ (M BEB) der FGSV, Anhang 1 „Imprägnieren“ zu beachten. Die dort behandelten Imprägnierflüssigkeiten sind Leinöl-Produkte sowie mit Lösungsmitteln verdünnte Epoxidharz-Härtergemische, Polyurethanharz-Systeme und Alkyl-Alkoxy-Silan-Produkte. Die Imprägnierflüssigkeiten müssen so dünnflüssig sein, dass sie in den Beton eindringen. Sie dürfen keine mineralischen Füllstoffe enthalten und sollen rasch trocknen und aushärten. Die Imprägnierung bewirkt eine zeitlich begrenzte Verringerung der kapillaren Wasseraufnahme. Dies verbessert den Frost-Tausalz-Widerstand und behindert die Aufnahme von in Wasser gelösten Stoffen, wie z.B. Chloriden.

Siehe auch:


Literatur