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Aktuelle Version vom 10. April 2015, 08:02 Uhr
1. Wörtlich: Schaffung gesunder Verhältnisse.
2. Im übertragenen Sinne: Beseitigung von Fehlern, Mängeln oder Schäden an Bauwerken oder Bauteilen, wobei von der Bedeutung her eher eine grundlegende, umfassende Maßnahme als eine Korrektur in Teilbereichen gemeint sein dürfte.
Heute wird im Bauwesen der Begriff "Instandsetzen" verwendet.