Abwasser: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter Abwasser wird jedes durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangendes Wasser verstanden. <br /> | |||
== | Man unterscheidet z. B. Schmutz-, Regen-, Fremd-, Misch- und Kühlwasser, aber auch gewerbliches, häusliches, industrielles und kommunales Abwasser. Schmutzwasser umfasst die häuslichen Abwässer aus Toiletten (Schwarzwasser) und Waschwasser (Grauwasser). Industrielle Abwässer können besondere Inhaltsstoffe enthalten, die eine Behandlung in einer unternehmenseigenen [[Kläranlage]] erforderlich machen, bevor es in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Niederschlagswasser wird zum Teil auch als Abwasser betrachtet, da es aus der Atmosphäre bzw. von den Flächen, über die es abläuft, Schadstoffe mit sich führt. | ||
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Für die Einleitung von Abwasser in öffentliche [[Abwasseranlagen]] besteht die gesetzliche Forderung, Schadstoffe durch produktions- und abwassertechnische Maßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, dass die Anlagen in ihrem Bestand und ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt und dass das in ihnen beschäftigte Personal gesundheitlich nicht gefährdet werden. | |||
==Literatur== | |||
*[https://fwbau.verlagbt.de/eintrag/3-522-2011-.html Kampen, Rolf u.a.: Betonbauwerke in Abwasseranlagen. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2011] |
Aktuelle Version vom 7. Januar 2019, 16:35 Uhr
Unter Abwasser wird jedes durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangendes Wasser verstanden.
Man unterscheidet z. B. Schmutz-, Regen-, Fremd-, Misch- und Kühlwasser, aber auch gewerbliches, häusliches, industrielles und kommunales Abwasser. Schmutzwasser umfasst die häuslichen Abwässer aus Toiletten (Schwarzwasser) und Waschwasser (Grauwasser). Industrielle Abwässer können besondere Inhaltsstoffe enthalten, die eine Behandlung in einer unternehmenseigenen Kläranlage erforderlich machen, bevor es in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Niederschlagswasser wird zum Teil auch als Abwasser betrachtet, da es aus der Atmosphäre bzw. von den Flächen, über die es abläuft, Schadstoffe mit sich führt.
Für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen besteht die gesetzliche Forderung, Schadstoffe durch produktions- und abwassertechnische Maßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, dass die Anlagen in ihrem Bestand und ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt und dass das in ihnen beschäftigte Personal gesundheitlich nicht gefährdet werden.