Nutzungsdauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Zeitspanne, während der eine bauliche Anlage - oder Teile derselben - einer vorgegebenen Zweckbestimmung unterliegt. Die Nutzungsart kann im Verlauf der Nutzungsdauer neu definiert werden.
DIN EN 1990 definiert die geplante Nutzungsdauer als die angenommene Zeitdauer, innerhalb der ein Tragwerk unter Berücksichtigung vorgesehener Instandhaltungsmaßnahmen für seinen vorgesehenen Zweck genutzt werden soll, ohne dass jedoch eine wesentliche Instandsetzung erforderlich ist.<br />
Tabelle 2.1 enthält eine Klassifizierung der Nutzungsdauer:<br />
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! Klasse der Nutzungs-Dauer !! Planungsgröße der Nutzungsdauer (in Jahren) !! Beispiel
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| 1 || 10 || Tragwerke mit befristeter Standzeit
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| 2 || 10 bis 25 || Austauschbare Tragwerksteile, z. B Kranbahnträger, Lager
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| 3 || 15 bis 30 || Landwirtschaftlich genutzte und ähnliche Tragwerke
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| 4 || 50 || Gebäude und andere gewöhnliche Tragwerke
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| 5 || 100 || Monumentale Gebäude, Brücken und andere Ingenieurbauwerke
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Die geplante Nutzungsdauer ist ein wesentliches Entwurfskriterium für die Bemessung auf [[Dauerhaftigkeit]].

Aktuelle Version vom 29. Juni 2015, 12:51 Uhr

DIN EN 1990 definiert die geplante Nutzungsdauer als die angenommene Zeitdauer, innerhalb der ein Tragwerk unter Berücksichtigung vorgesehener Instandhaltungsmaßnahmen für seinen vorgesehenen Zweck genutzt werden soll, ohne dass jedoch eine wesentliche Instandsetzung erforderlich ist.
Tabelle 2.1 enthält eine Klassifizierung der Nutzungsdauer:

Klasse der Nutzungs-Dauer Planungsgröße der Nutzungsdauer (in Jahren) Beispiel
1 10 Tragwerke mit befristeter Standzeit
2 10 bis 25 Austauschbare Tragwerksteile, z. B Kranbahnträger, Lager
3 15 bis 30 Landwirtschaftlich genutzte und ähnliche Tragwerke
4 50 Gebäude und andere gewöhnliche Tragwerke
5 100 Monumentale Gebäude, Brücken und andere Ingenieurbauwerke

Die geplante Nutzungsdauer ist ein wesentliches Entwurfskriterium für die Bemessung auf Dauerhaftigkeit.