CE-Kennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
* Ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller ([[Werkseigene Produktionskontrolle]])  
* Ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller ([[Werkseigene Produktionskontrolle]])  
* Anfangsprüfung des Werks und der [[werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] (WPK) durch eine notifizierte Überwachungsstelle  
* Anfangsprüfung des Werks und der [[werkseigene Produktionskontrolle|werkseigenen Produktionskontrolle]] (WPK) durch eine notifizierte Überwachungsstelle  
Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich die fünf Konformitätssysteme 1+, 1, 2+, 3 und 4. In den harmonisierten Normen wird das jeweils anzuwendende System angegeben. Der nebenstehenden Tabelle sind die mit dem jeweiligen System verbundenen Aufgaben zu entnehmen.<br />
Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich die fünf Konformitätssysteme 1+, 1, 2+, 3 und 4. In den harmonisierten Normen wird das jeweils anzuwendende System angegeben. Der nachfolgenden Tabelle sind die mit dem jeweiligen System verbundenen Aufgaben zu entnehmen.<br />
[[Datei:CE-Systeme.jpg|mini|rechts|Konformitätssysteme gemäß Bauproduktenverordnung]]<br />
Zur Beurteilung der Konformität gemäß System 2+ hat der Hersteller eine [[Werkseigene Produktionskontrolle]] (Eigenüberwachung) durchzuführen. In diesem Rahmen werden:
Zur Beurteilung der Konformität gemäß System 2+ hat der Hersteller eine [[Werkseigene Produktionskontrolle]] (Eigenüberwachung) durchzuführen. In diesem Rahmen werden:
* regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der Roh- und Ausgangsstoffe sowie des Produktionsprozesses durchgeführt und
* regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der Roh- und Ausgangsstoffe sowie des Produktionsprozesses durchgeführt und
9.662

Bearbeitungen