Bürgerliches Gesetzbuch

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BGB

Das BGB regelt das für den Bau relevante Kauf- und Werkvertragsrecht. Für die Lieferung von Baustoffen gilt im Allgemeinen das Kaufvertragsrecht, für Bausleistungen von Bauunternehmen im Allgemeinen das Werkvertragsrecht.

Siehe auch