Durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangendes Wasser. Man unterscheidet z. B. Schmutz-, Regen-, Fremd-, Misch- und Kühlwasser, aber auch gewerbliches, häusliches, industrielles und kommunales Abwasser.
Für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen besteht die gesetzliche Forderung, Schadstoffe durch produktions- und abwassertechnische Maßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, daß die Anlagen in ihrem Bestand und ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nicht beeinträchtigt und daß das in ihnen beschäftigte Personal gesundheitlich nicht gefährdet werden.

Siehe auch:

Literatur

  • Kampen, Rolf u.a.: Betonbauwerke in Abwasseranlagen. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2011