Überkorn: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Ueberkorn_Unterkorn.jpg]]Nach DIN 4226 der Anteil eines Korngemischs, der auf dem entsprechenden oberen Prüfsieb liegenbleibt.
[[Datei:Ueberkorn_Unterkorn.jpg|mini|gerahmt|Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn]]
Nach DIN EN 12620 der Anteil einer [[Korngruppe]], der beim [[Siebversuch]] auf dem entsprechenden oberen [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] liegenbleibt.<br>
Bei [[Feine Gesteinskörnung|feinen Gesteinskörnungen]] muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das [[Prüfsiebsatz|Prüfsieb]] mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen [[Korngruppe]] hindurchgehen. Tabelle 2 der DIN EN 12620 enthält auch für [[grobe Gesteinskörnung]] - differenziertere - Grenzwerte für den Überkornanteil.


== Literatur ==
== Literatur ==
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Sieben]]
*[[Unterkorn]]
*[[Siebdurchgang]]
 
[[Category: Gesteinskörnung]]
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